Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 1569/241. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.389,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2024 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 88 % dem Kläger und zu 12 % der Beklagten auferlegt.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 11.669,00 EUR festgesetzt.
2 Ca 1636/241. Das Versäumnisurteil vom 07.11.2025 wird aufrechterhalten, soweit die Klage abgewiesen wurde und hinsichtlich des Kostenausspruchs aufgehoben.

2. Die erweiterte Klage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 27 % dem Beklagten zu 1. und zu 73 % der Klägerin auferlegt.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 73.600,00 EUR festgesetzt.