Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 1101/221. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat Oktober 2022 Arbeitsvergütung in Höhe von 1.924,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.11.2022 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat November 2022 Arbeitsvergütung in Höhe von 839,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2022 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung in Höhe von 1.154,40 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2022 zu zahlen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen