Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
1 BV 2/26Die Wahl des Betriebsrats der Filiale [..] bei der Beteiligten zu 1. vom 25.02.2026 wird für unwirksam erklärt.
3 Ca 51/261. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 29.01.2026 nicht aufgelöst ist, sondern bis zum 31.03.2026 fortbestanden hat.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
4. Der Streitwert wird auf 6.448,24 € festgesetzt.