Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
3 Ca 1116/251. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.465,56 EUR festgesetzt.
3 Ca 1359/241. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz für den Zeitraum Januar 2024 bis Februar 2025 in Höhe von 4.749,50 EUR zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.500,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2024 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 60% und die Beklagte zu 40%.

5. Der Streitwert wird auf 43.158,82 EUR festgesetzt.