Wichtiger Hinweis:

Am 04.07.2025 findet eine Behördenveranstaltung des hiesigen Arbeitsgerichtes statt. Für das Arbeitsgericht ist von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr für eventuelle eilige Fälle ein Notdienst eingerichtet und telefonisch über die Zentrale zu erreichen. Die Rechtsantragsstelle wird an diesem Tag nicht besetzt sein, Antragsteller/innen können eilige Anträge bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes Rheine stellen oder schriftlich beim hiesigen Amtsgericht einreichen.

Unsere Öffnungszeiten

Montags und dienstags 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwochs bis donnerstags 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitags 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Unsere Kernarbeitszeiten sind:

  • Montags und dienstags 08:30 Uhr - 15:00 Uhr
  • Mittwochs bis freitags 08:30 Uhr - 14:30 Uhr

Rechtsantragstelle

Auf der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts Bocholt können Klagen zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Rechtsantragstelle keine rechtliche Beratung erteilen darf. Eine rechtliche Beratung ist nur Rechtsanwälten und Rechtsbeiständen sowie den Rechtssekretären der Gewerkschaften und Verbandsvertretern der Arbeitgeberverbände vorbehalten. Das Arbeitsgericht darf Ihnen auch keine Empfehlung aussprechen für den Fall, dass Sie einen Rechtsanwalt suchen.

Der Besuch der Rechtsantragstelle ist nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache oder nach zuvoriger Online-Terminvereinbarung möglich.