Hinweise zur barrierefreien Nutzung des Arbeitsgerichts und des Justizzentrums
- Zwei Behindertenparkplätze befinden sich in der Tiefgarage des Justizzentrums. Die Durchfahrtshöhe zur Tiefgarage beträgt 2 Meter.
- Durch den dort befindlichen Gebäudeeingang ist ein barrierefreier Zugang für Rollstuhlfahrer/innen, Rollatorfahrer/innen und Mütter bzw. Väter mit Kinderwagen gegeben.
- An der Schranke zur Tiefgarage, an dem in der Tiefgarage liegenden gesonderten Eingang sowie am Haupteingang befindet sich jeweils eine Gegensprechanlage.
- Ein Behinderten-WC mit behindertengerecht ausgestalteter Dusche ist vorhanden. Ein Zugang ist ohne Schlüssel jederzeit möglich. Der Raum befindet sich im 3. Obergeschoss und ist mit dem behindertengerechten Aufzug erreichbar.