Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 1331/231. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 919,20 EUR brutto abzüglich gezahlter 330,00 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2023 zu zahlen und bei jeder Zahlung auf die Schuld eine Abrechnung zu erteilen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Entgeltabrechnungen für die Monate Juni 2023, Juli 2023 und August 2023 zu erteilen.

3. Die Widerklage wird abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 857,84 EUR festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
2 Ca 1528/231. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.108,20 EUR festgesetzt.