Hinweise zur barrierefreien Nutzung des Arbeitsgerichts und des Justizzentrums
  • Zwei Behindertenparkplätze befinden sich in der Tiefgarage des Justizzentrums. Die Durchfahrtshöhe zur Tiefgarage beträgt 2 Meter.
  • Durch den dort befindlichen Gebäudeeingang ist ein barrierefreier Zugang für Rollstuhlfahrer/innen, Rollatorfahrer/innen und Mütter bzw. Väter mit Kinderwagen gegeben.
  • An der Schranke zur Tiefgarage, an dem in der Tiefgarage liegenden gesonderten Eingang sowie am Haupteingang befindet sich jeweils eine Gegensprechanlage.
  • Ein Behinderten-WC mit behindertengerecht ausgestalteter Dusche ist vorhanden. Ein Zugang ist ohne Schlüssel jederzeit möglich. Der Raum befindet sich im 3. Obergeschoss und ist mit dem behindertengerechten Aufzug erreichbar.