Die Verteilung der eingehenden Klagen, Mahnbescheide und sonstigen Anträge auf die einzelnen Kammern regelt der Geschäftsverteilungsplan des richterlichen Dienstes. Er wird jährlich vom Präsidium des Arbeitsgerichts für das Folgejahr beschlossen. Hier finden Sie die Informationen über die Geschäftsverteilung des Arbeitsgerichts Bocholt.